Das Ende der Störerhaftung? Gesetzesänderung mit Lücke
Die sogenannte „Störerhaftung“ bezeichnet unter anderem die Haftbarkeit von Internetanschlussinhabern, die selbst zwar keine Rechtsverstöße im Internet begangen haben, über deren WLAN aber einschlägige „Missetaten“ verübt wurden – von Freunden, …