Netzneutralität adé? Das sind die möglichen Konsequenzen

Am 27. Oktober hat das Europäische Parlament eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem Details zur sogenannten Netzneutralität enthält. Dieser Begriff beschreibt die Gleichbehandlung der Übermittlung verschiedener Datenarten – wie Sprachdaten (VoIP), Video-Streaming, Online-Gaming oder E-Mails – und verschiedener Daten-Absender (das sogenannte „Best-Effort“-Prinzip). Dabei sollte es zu keiner Bevorzugung kommen. Das Problem: Die EU-Entscheidung erlaubt Providern die Priorisierung bestimmter „Spezialdienste“, ohne diese genauer zu definieren. Kritiker befürchten nun ein „Zwei-Klassen-Internet“.
Die mit der Verordnung beschäftigte EU-Kommission nannte als mögliche Ausnahme zur Netzneutralität medizinische Anwendungen, die besonders zeitkritisch sind. Auf Provider-Seite wird diese Auslegung bereits jetzt erweitert: Wie Telekom-Chef Tim Höttges kurze Zeit nach der EU-Resolution verkündete, plane der Provider möglicherweise, bestimmten Internetdiensten mit besonderen Qualitätsanforderungen Priorität einzuräumen – solange die jeweiligen Anbieter dafür bezahlen. Davon betroffen könnten neben verschiedenen Streaming- und Videokonferenzdiensten auch Vernetzungslösungen sein.
Wir werden diese Entwicklung genau im Auge behalten und in unserem Blog zu gegebener Zeit weitere Informationen anbieten. Eines ist aber schon jetzt klar: Standortvernetzungen aus dem Hause NETHINKS werden von einer eventuellen Dienste-Priorisierung der großen Provider nicht eingeschränkt und bieten auch in Zukunft die gewohnte Leistungfähigkeit und Geschwindigkeit – dafür sorgen wir. Ihre weitergehenden Fragen zum Thema beantworten wir natürlich auch gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an!

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