Recht & Homeoffice – Was es bei der Gestaltung von mobilen Arbeitswelten zu beachten gilt

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Homeoffice, Telearbeit oder Remoteoffice – die Art, wie wir heutzutage arbeiten, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Unsere Arbeitswelten sind mobiler und flexibler geworden, was gerade für die Vereinbarkeit von Job und Privatleben viele Vorteile mit sich bringt. Doch mit der fortschreitenden Digitalisierung und den vielzähligen Möglichkeiten, das Arbeiten auch außerhalb des Büros zu gestalten, haben sich neue Fragestellungen ergeben, insbesondere bei der Arbeitsorganisation, der Findung von technischen Lösungen und der virtuellen Teamarbeit. Und auch im rechtlichen Bereich müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, die unsere neue Arbeitskultur beeinflussen. Dabei sind vor allem Rechtsvorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Arbeitsvertragsgesetz (ArbVG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) relevant für die rechtliche Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, in denen Homeoffice eine Rolle spielt. Doch was gilt es dabei zu beachten?

 

Homeoffice und der Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag sollte vom Arbeitgeber klar definiert werden, was unter dem Begriff „Homeoffice“ verstanden wird. Hierzu zählt insbesondere eine klare Bestimmung, an welchen Tagen und Uhrzeiten mobil gearbeitet werden kann. Auch der Modus der Arbeitszeiterfassung und die Art der Bezahlung – und damit verbunden die Frage, ob im Homeoffice das gleiche Entgelt wie im Betrieb gezahlt wird – sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um Unklarheiten von vorneherein zu vermeiden. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Festlegung der technischen Ausstattung. Hier gilt es im Arbeitsvertrag unmissverständlich zu klären, ob der Arbeitgeber bspw. ein Notebook und weitere Geräte für die mobile Bürokommunikation zur Verfügung stellt.

Zutrittsrecht des Arbeitgebers

Grundsätzlich hat kein Arbeitgeber das Recht, diejenigen Räume zu betreten, in denen ein Arbeitnehmer im Homeoffice tätig ist. Die Unverletzlichkeit der privaten Wohnung ist als elementares Grundrecht im Grundgesetz (Art. 13 GG) verankert, weshalb die Wohnung generell nicht ohne Zustimmung aller volljährigen Bewohner betreten werden darf. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: So kann der Arbeitgeber den Zutritt zu den Arbeitsräumen verlangen, wenn beispielsweise Reparaturen oder andere wichtige Maßnahmen nötig sind. Auch bei Gefahren und Notfällen ist der Arbeitgeber befugt, die Räumlichkeiten zu betreten. Daher ist es wichtig, dass im Arbeitsvertrag klar geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Betreten der Räume des Arbeitnehmers im Homeoffice verlangen kann und welche Rechte der Arbeitnehmer in solchen Fällen hat.

Datenschutz

Im Homeoffice müssen die gleichen Datenschutzstandards eingehalten werden, die auch am Arbeitsplatz im Betrieb gelten. Deshalb muss der Arbeitnehmer auch im Homeoffice dafür Sorge tragen, dass vertrauliche Informationen geschützt und Daten sicher verarbeitet werden. Der Arbeitnehmer darf dabei nur auf Daten zurückgreifen, die für die jeweilige Tätigkeit relevant sind, und keine Daten an Dritte weitergeben. Auch muss sichergestellt sein, dass alle Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und sicher gespeichert werden. Dies lässt sich unter anderem durch einen Passwortschutz und regelmäßige Backups der Daten erreichen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer bei der Einhaltung der Datenschutzregelungen unterstützen, indem beispielsweise Leitfäden mit Handlungsempfehlungen und Richtlinien zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu verpflichten, regelmäßige Backups der gespeicherten Daten anzulegen und keine vertraulichen Daten an Dritte weiterzugeben.

Arbeitsschutz

Auch die Regelungen zum Arbeitsschutz, die in Büroräumen gelten, sind im Homeoffice zwingend zu beachten. Der Arbeitsplatz muss auch im Homeoffice so gestaltet sein, dass die körperliche und seelische Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt wird. Dies umfasst eine geeignete Beleuchtung, ausreichend Platz und eine angemessene Belüftung. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer hier mit Ratschlägen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes, regelmäßigen Pausen und ausreichender Bewegung unterstützen.

Die rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema mobiles Arbeiten sind also sehr komplex. Wichtig es ist deshalb, alle relevanten Rechtsvorschriften zu berücksichtigen und klar definierte Rahmen festzulegen. Nur so sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch im Homeoffice auf der sicheren Seite.

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Foto von Mikey Harris auf Unsplash

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