In einer zunehmend digitalisierten Welt sehen sich Betreiber der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) einer wachsenden Zahl von Cyber-Bedrohungen ausgesetzt. Insbesondere DDoS-Angriffe stellen eine ernsthafte Gefahr dar: Sie zielen darauf ab, die Verfügbarkeit essenzieller Dienste zu stören und können somit gravierende Auswirkungen auf wesentliche Institutionen in Wirtschaft und Gesellschaft haben. Deshalb hat die Europäische Union auf rechtlicher Ebene reagiert: Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) aus dem Jahr 2023 ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Cyber-Sicherheit in ganz Europa. Sie richtet sich insbesondere an KRITIS-Organisationen und stellt spezifische Anforderungen an die Sicherheit ihrer Netzwerke und IT-Systeme. Ein zentrales Anliegen der Richtlinie ist der Schutz vor Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffen, die eine ernsthafte Bedrohung für die Verfügbarkeit von zentralen Diensten darstellen können. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in Bezug auf den DDoS-Schutz und erläutern, wie Unternehmen die rechtlichen Vorgaben effektiv umsetzen können.
NIS-2 – Risikomanagement & Sicherheitsmaßnahmen
Was bedeutet „NIS-2“ überhaupt? Die NIS-2-Richtlinie ist bereits die zweite EU-weite Gesetzgebung, die darauf abzielt, das Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen. Während die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 vor allem den Aufbau von Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten förderte, geht die NIS-2-Richtlinie einen Schritt weiter und verschärft die Anforderungen für bestimmte Sektoren, insbesondere im Bereich der KRITIS. Von der NIS-2-Richtlinie betroffene Organisationen sind nun verpflichtet, ein umfassendes Risikomanagement zu betreiben. Diese Vorgabe beinhaltet unter anderem die Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von Risiken für die Netz- und Informationssicherheit. Ein entscheidender Aspekt dabei ist der Schutz vor DDoS-Angriffen: Diese Angriffe zielen darauf ab, die Verfügbarkeit von IT-Diensten durch das Überfluten von Netzwerken mit übermäßigem Datenverkehr zu stören. Daher müssen KRITIS-Organisationen laut NIS-2 geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um das Risiko solcher Angriffe zu minimieren. Technische Maßnahmen können den Einsatz speziellen DDoS-Schutzdiensten umfassen. Darüber hinaus müssen Unternehmen Überwachungs- und Erkennungssysteme implementieren, die in der Lage sind, ungewöhnliche Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
DDoS-Schutz – Technische & organisatorische Maßnahmen
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz vor DDoS-Angriffen sollten in der Praxis folgende Aspekte berücksichtigen:
– Technische Maßnahmen: Zu den technischen Maßnahmen zählen spezialisierte DDoS-Schutzdienste, Firewalls, Intrusion Prevention Systems (IPS) und Traffic Scrubbing-Technologien. Diese Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, schädlichen Traffic zu filtern und legitimen Datenverkehr weiterhin zuzulassen, wodurch die Verfügbarkeit von Diensten sichergestellt wird. Zudem sollten KRITIS-Organisationen sogenannte Content Delivery Networks (CDNs) nutzen, um den Datenverkehr über mehrere Server zu verteilen und so die Auswirkungen eines Angriffs zu minimieren. Ein weiteres wichtiges Element ist die Implementierung von Überwachungs- und Erkennungssystemen: Diese Systeme ermöglichen es, ungewöhnliche und auffällige Muster frühzeitig zu erkennen und automatisch Gegenmaßnahmen einzuleiten.
– Organisatorische Maßnahmen: Neben den technischen Lösungen sind auch die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter als wichtige Bestandteile eines nachhaltigen DDoS-Schutzes gefordert. Die gesamte Belegschaft von KRITIS-Betreibern sollte regelmäßig über aktuelle Bedrohungen und Sicherheitsprotokolle informiert und grundlegend geschult werden. Diese organisatorischen Maßnahmen tragen dazu bei, das Bewusstsein für Bedrohungen der Cyber-Sicherheit zu schärfen und die Reaktionsfähigkeit der KRITIS-Organisation im Falle eines Angriffs zu verbessern. Darüber hinaus müssen Sicherheitsprotokolle und -verfahren regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie auf aktuelle Bedrohungen reagieren können und dem neuesten technischen Stand entsprechen.
Dokumentationspflicht & Business Continuity
Die NIS-2-Richtlinie verlangt von KRITIS-Organisationen allerdings nicht nur die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch eine umfassende Dokumentation. Die Dokumentationspflicht schließt Maßnahmen zum Schutz vor DDoS-Angriffen ausdrücklich ein. Betreiber der Kritischen Infrastruktur müssen also nachweisen können, dass sie regelmäßige Risikobewertungen und Sicherheitsüberprüfungen zum DDoS-Schutz durchführen. Diese Dokumentation dient nicht nur der internen Kontrolle, sondern ist auch als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden gedacht, dass alle Anforderungen der Richtlinie von der KRITIS-Organisation erfüllt wurden. Die Dokumentation sollte dabei detailliert darlegen, welche Maßnahmen zum Schutz vor DDoS-Angriffen implementiert wurden und wie deren Wirksamkeit im täglichen Betrieb sichergestellt wird. Darunter fallen sowohl technische Maßnahmen als auch organisatorische Verfahren und Schulungen.
In der NIS-2-Richtlinie wird im Falle eines Angriffes auch die Sicherstellung der Business Continuity gefordert, also die kontinuierliche Betriebsfähigkeit von zentralen Diensten. KRITIS-Organisationen müssen daher Pläne zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Dienste im Falle eines Sicherheitsvorfalls entwickeln. Diese Pläne sollten Strategien und Maßnahmen umfassen, um die Auswirkungen von DDoS-Angriffen zu minimieren und die zentralen Dienste so schnell wie möglich wiederherzustellen. Entscheidend ist dabei eine strukturierte Herangehensweise: Ein effektiver Business-Continuity-Plan enthält eine klare Rollen- und Aufgabenverteilung für den Ernstfall, regelmäßige Tests und Simulationen der Notfallmaßnahmen und stellt sicher, dass alle relevanten Mitarbeiter auf Notfallszenarien vorbereitet sind.
Fazit – DDoS-Schutz als Pflichtaufgabe unter der NIS-2-Richtlinie
Die neue NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union stellt klare Anforderungen an den Schutz vor DDoS-Angriffen in der Kritischen Infrastruktur. Ein effektiver Schutz vor DDoS-Angriffen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine entscheidende Maßnahme zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von zentralen KRITIS-Diensten. Organisationen, die unter die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie fallen, müssen deshalb technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, Notfallpläne entwickeln und eine kontinuierliche Überwachung ihrer Sicherheitsinfrastruktur sicherstellen.
Ihre Organisation zählt zur KRITIS und Sie wollen den DDoS-Schutz Ihrer IT-Infrastruktur nachhaltig verbessern? Die NETHINKS-Experten beraten Sie gerne persönlich und entwickeln gemeinsam mit Ihren IT-Fachleuten geeignete und effektive Maßnahmen gegen schädliche DDoS-Angriffe.
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