Wer seinen Telefonie-Anbieter wechselt, hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, seine Rufnummer beizubehalten. Der Vorgang, eine Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen mitzunehmen, wird als „Rufnummernportierung“ bezeichnet. So wird es überhaupt erst möglich, Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, ohne sich Gedanken über einen Rufnummernwechsel machen zu müssen. Was ist bei einer Portierung zu beachten?
Möchte man seinen Telefonanbieter wechseln und die bisherige Rufnummer mitnehmen, so muss im ersten Schritt ein Portierungsformular ausgefüllt werden, das dann unterschrieben an den neuen Telefonanbieter übergeben wird. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Man sollte es vermeiden, selbst beim bisherigen Anbieter zu kündigen, damit die Anbieter den Portierungstermin abstimmen können. So kommt es zu keinen längeren Ausfallzeiten bei der Erreichbarkeit.
Das Portierungsformular
Beim Ausfüllen des Portierungsformulars sind einige Punkte zu beachten, um eine Ablehnung beim bisherigen Provider zu vermeiden:
- Für jeden Anschluss ist ein separates Portierungsformular notwendig.
- Die Adressdaten des Anschlussinhabers müssen exakt mit den Daten beim bisherigen Anbieter übereinstimmen. Hier ist zu beachten, dass der Anschlussinhaber vom Rechnungsempfänger abweichen kann.
- Man kann mit einem Portierungsformular entweder (eine oder mehrere) Einzelrufnummern ODER einen Rufnummernblock übernehmen.
- Einzelrufnummern sollten alle zu einem Anschluss gehören. Bei Einzelrufnummern besteht die Möglichkeit, anzugeben, dass alle Rufnummern portiert werden sollen – dies verhindert, dass einzelne Nummern vergessen werden.
- Der Rufnummernblock muss exakt mit dem beim bisherigen Anbieter eingerichteten Rufnummernblock übereinstimmen – hier ist eine Nachfrage beim bisherigen Anbieter sinnvoll.
Weitere Details zur Portierung
- Es werden alle Leistungen eines Anschlusses gekündigt (auch ein evtl. vorhandener DSL-Anschluss).
- Die Portierung ist abhängig von der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Anbieter. Gesetzlich geregelt ist nur die Portierung nach dem Ende der Vertragsbeziehung beim bisherigen Anbieter.
- In Einzelfällen kann es vorkommen, dass vom bisherigen Anbieter die Kündigungsfrist nicht korrekt berücksichtigt wird. In solch einem Fall sollte man sich direkt an seinen bisherigen Anbieter wenden.
- Bis zur Portierung bleibt der Anschluss beim bisherigen Provider aktiv.
- In der Regel wird die Portierung Montags bis Freitags zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr durchgeführt.
Bei Beachtung der oben genannten Punkte sollten keine Überraschungen während der Portierung auftreten. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Anbieterwechsel, Rufnummernportierung oder VoIP im Allgemeinen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!
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