Am 27. Oktober hat das Europäische Parlament eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem Details zur sogenannten Netzneutralität enthält. Dieser Begriff beschreibt die Gleichbehandlung der Übermittlung verschiedener Datenarten – wie Sprachdaten (VoIP), Video-Streaming, Online-Gaming oder E-Mails – und verschiedener Daten-Absender (das sogenannte „Best-Effort“-Prinzip). Dabei sollte es zu keiner Bevorzugung kommen. Das Problem: Die EU-Entscheidung erlaubt Providern die Priorisierung bestimmter „Spezialdienste“, ohne diese genauer zu definieren. Kritiker befürchten nun ein „Zwei-Klassen-Internet“.
Die mit der Verordnung beschäftigte EU-Kommission nannte als mögliche Ausnahme zur Netzneutralität medizinische Anwendungen, die besonders zeitkritisch sind. Auf Provider-Seite wird diese Auslegung bereits jetzt erweitert: Wie Telekom-Chef Tim Höttges kurze Zeit nach der EU-Resolution verkündete, plane der Provider möglicherweise, bestimmten Internetdiensten mit besonderen Qualitätsanforderungen Priorität einzuräumen – solange die jeweiligen Anbieter dafür bezahlen. Davon betroffen könnten neben verschiedenen Streaming- und Videokonferenzdiensten auch Vernetzungslösungen sein.
Wir werden diese Entwicklung genau im Auge behalten und in unserem Blog zu gegebener Zeit weitere Informationen anbieten. Eines ist aber schon jetzt klar: Standortvernetzungen aus dem Hause NETHINKS werden von einer eventuellen Dienste-Priorisierung der großen Provider nicht eingeschränkt und bieten auch in Zukunft die gewohnte Leistungfähigkeit und Geschwindigkeit – dafür sorgen wir. Ihre weitergehenden Fragen zum Thema beantworten wir natürlich auch gerne persönlich. Sprechen Sie uns einfach an!