Das Reizthema „Vorratsdatenspeicherung“ taucht bereits seit fast acht Jahren immer wieder in der medialen Berichterstattung auf. Am 9. November 2007 hatte der deutsche Bundestag das seitdem häufig kritisierte Gesetz beschlossen, das im Anschluss auch vom damaligen Bundespräsident unterzeichnet wurde. Als Begründung für die staatlich angeordnete Vorratsdatenspeicherung wurde in der Vergangenheit immer wieder der „Kampf gegen den Terror“ genannt, während Kritiker die bundesweite Datensammlung als erheblichen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien sehen. In der Zwischenzeit gab es zahlreiche Änderungen seitens des deutschen Gesetzgebers und des Europäischen Gerichtshofes. Grund genug, den aktuellen Status Quo zu ergründen.
Es wird gespeichert – aber nur einige Tage lang
Ursprünglich sah das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, dass deutsche Provider sämtliche Telekommunikationsdaten von Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverbindungen sechs Monate lang speichern sollten. Nach zahlreichen Verfassungsbeschwerden kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz am 2. März 2010 und schob damit der „Sammelwut“ einen Riegel vor. Seit April 2014 ist auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Geschichte – sie wurde vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Aktuell speichern viele Provider die IP-Zuordnungen ihrer Kunden nach eigenen Angaben bis zu einer Woche lang, um durch diese kurzzeitige Speicherung auf gerichtliche Beschlüsse zur Herausgabe der Verbindungsdaten reagieren zu können.
Kommt die langfristige Vorratsdatenspeicherung wieder?
Aktuell plant die Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung erneut einzuführen. Bundesjustizminister Heiko Maas hat am 15. April 2015 die „Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ öffentlich gemacht. Darin wird eine Speicherdauer von mehreren Wochen vorgeschlagen. Exakte Details sind noch nicht bekannt, der Gesetzesvorstoß soll aber noch im Sommer 2015 realisiert werden.
Wir beobachten die aktuelle Entwicklung genau und werden unsere Leser auf dem Laufenden halten. Weitergehende Informationen zur Vorratsdatenspeicherung gibt es bei Wikipedia und auf der Website www.vorratsdatenspeicherung.de .