Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telefonie, Internet und weitere Dienste
der NETHINKS GmbH
Rabanusstraße 14-16
36037 Fulda
Die NETHINKS GmbH (nachfolgend NETHINKS genannt) bietet ihren Kunden den Zugang zum Internet und zu Telefonie sowie zu weiteren darauf aufbauenden Diensten an. Die Geschäftsbedingungen für Internet, Telefonie und weitere Dienste finden Anwendung auf sämtliche Verträge mit NETHINKS, in deren Rahmen Internet- oder Telefoniedienste und die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen einschließlich der Software-Überlassung angeboten werden sowie auf sämtliche Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Netzwerkmonitoring.
Einzelvertraglich vereinbarte Preise gehen der Preisliste vor. Soweit keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, sind monatliche Preise wie Grundgebühren ab dem Monat der Bereitstellung monatlich im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Zahlungen sind bei nutzungsabhängiger Leistungserbringung nach erbrachter Leistung und Rechnungstellung zu zahlen. Der Kunden hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Anschluss durch Dritte nicht missbraucht wird. Grundsätzlich trägt der Kunde auch die Zahlungslast für Nutzungen, die durch Dritte entstehen. Nur bei erbrachtem Nachweis, dass der Kunde die Nutzungen durch Dritte nicht zu vertreten hatte, kann er sich von der Haftung befreien. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von NETHINKS ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Ansprüche gegen NETHINKS dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden und sind in Ermangelung einer schriftlichen Zustimmung unwirksam. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer wird der neue Umsatzsteuersatz auch auf die vereinbarten Nettoentgelte zwischen NETHINKS und den Kunden angewendet und der Preis verändert sich entsprechend. Im Falle der Vereinbarung des Lastschrifteinzugsverfahrens wird NETHINKS die Rechnung dem Kunden mindestens 6 Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail, per Post oder in sonstiger Weise bekannt geben. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet NETHINKS 15,00 € pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei entsprechendem Nachweis bleibt NETHINKS nachgelassen, auch einen höheren Schaden geltend zu machen.
Zahlungsverzug
Von NETHINKS an den Kunden übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang in derart zu zahlen, dass der Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto von NETHINKS eingeht. Wird der fällige Betrag nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, kommt der Kunde auch ohne eine Mahnung in Verzug. Im Verzugsfalle macht NETHINKS nach § 288 BGB Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als Verzugsschaden geltend. Der Verzugszinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Bereits ab der 1. Mahnung ist NETHINKS berechtigt, Mahngebühren in Höhe von einer Pauschale von 5,00 € pro Mahnschreiben zu berechnen.
Sperre
NETHINKS ist berechtigt, eine Sperre des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes durchzuführen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00 € in Verzug ist und NETHINKS die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Kunden hingewiesen hat, Rechtsschutz vor Gerichten zu suchen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages von 75,00 € bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter gemäß § 45h Abs. 1 Satz 1 TKG außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen abgetreten worden sind. Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht, wenn NETHINKS den Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrages nach § 45j TKG aufgefordert und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. NETHINKS ist berechtigt, die Leistungen einzustellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird. NETHINKS darf außerdem eine Sperre des Telekommunikationsanschlusses durchführen, wenn wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen 6 Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderungen von NETHINKS im besonderen Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird.
NETHINKS beschränkt die Sperre auf bestimmte Leistungen, soweit dies technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll ist. Die Sperre wird nur aufrecht erhalten, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzuganges durch NETHINKS erfolgt frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen. Außerdem darf NETHINKS den Anschluss des Kunden sperren, wenn der Kunde Anlass zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, die NETHINKS zur Schadensverhütung abzuwenden verpflichtet ist oder wenn durch die Weiterverwendung gefährdender Endeinrichtungen die Einrichtungen von NETHINKS gefährdet sind.
Andere Dienste als Telekommunikationsdienste darf NETHINKS sperren, wenn der Kunde sich mit mindestens einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag in Verzug befindet (ausgenommen Telekommunikationsdienstleistungen). Zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt der Kunde auch dann weiter verpflichtet, wenn die Nutzung durch NETHINKS berechtigt gesperrt wurde.
Höhere Gewalt und Leistungsstörung
Ist die Leistung wegen Eintretens höherer Gewalt nicht möglich, wird NETHINKS von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik und Aussperrung (auch von Zulieferbetrieben), innere Unruhen und Krieg.
Zur Anzeige feststellbarer Mängel der Leistung ist der Kunde unverzüglich verpflichtet. Im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beseitigt NETHINKS Leistungsstörungen unverzüglich.
Haftung
Die Haftung von NETHINKS für Vorsatz- und Personenschäden ist unbeschränkt.
Die Haftungsbeschränkung für Vermögensschäden richtet sich nach § 44a TKG, soweit sie bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen entsteht. Für nicht im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten erfolgende Sach- und Vermögensschäden, vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter, haftet NETHINKS. Die Haftung für Vermögensfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Für reine Vermögensschäden, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit durch die Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich verursacht werden, ist die Haftung der Gesellschaft der Höhe nach gemäß § 44a des Telekommunikationsgesetzes auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
Auch wenn die vorgenannten Schäden auf einer Verletzung der von NETHINKS zugesicherten Eigenschaften oder einer vertragswesentlichen Pflicht beruht, haftet NETHINKS dafür. Stets ist die Ersatzpflicht von NETHINKS auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 100.000,00 €, soweit NETHINKS nicht grobfahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Im Übrigen ist die Haftung von NETHINKS ausgeschlossen. Unberührt davon bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Beim Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen anderer Anbieter haftet NETHINKS nicht. Auch bei auf durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstehenden Schäden ist die Haftung von NETHINKS ausgeschlossen. Kein Vertragspartner kann mangels Verschuldens für höhere Gewalt haftbar gemacht werden.
NETHINKS übernimmt keinerlei Gewährleistung für eventuell auftretenden Datenverlust, den einer ihrer Servicetechniker bei einem Serviceeinsatz, einer Reparatur oder sonstigen Dienstleistung verursacht, aus welchem Grunde auch immer. Der Kunde ist vor jeglichem Eingriff verpflichtet, die Daten in wiederherstellbarer Weise zu sichern oder in reproduzierbarer Form vorzuhalten.
Telefonische Leistungen (Supportleistungen)
NETHINKS bietet seinen Kunden kostenpflichtige telefonische Leistungen (Supportleistungen) an. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand je angefangene 15 Minuten Montag bis Freitag zu einem Stundensatz (aus unseren Angeboten zu entnehmen) in der Zeit von 08:30 – 17:30 Uhr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Stundensatz erhöht sich außerhalb der Geschäftszeit an Werktagen von 17:30 – 22:00 Uhr und 06:00 – 08:30 Uhr um 50 Prozent und in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr um 100 Prozent. Samstags erhöht sich der Standardstundensatz im Vergleich zu werktags jeweils um 50 Prozent und Sonn- und Feiertags um 100 Prozent. Eine Abrechnung erfolgt nicht, soweit es sich um Leistungen handelt, welche auf Grund eines Gewährleistungsanspruchs erbracht werden.
Domains
Soweit Domains Gegenstand des Vertrags sind, wird NETHINKS bei der Beschaffung und/oder Pflege von Domains im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. NETHINKS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. NETHINKS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Endet ein Vertrag, in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist NETHINKS berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Gegenstand eines solchen Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifs durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
Besondere Bestimmungen für DSL-Anschlüsse, Telefonie und Zugang zum öffentlichen Festnetz
Die von NETHINKS zur Verfügung gestellte Leistung des Anschlusses z.B. über DSL als Zugang zum öffentlichen Telefonnetz steht unter dem technischen Vorbehalt der Verfügbarkeit der Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit. Die Verfügbarkeit der Telefonie Dienstleistung durch NETHINKS gilt als erbracht, wenn der SIP-Trunk des Kunden im Internet erreichbar ist – unabhängig von fremden Datenleitungen, über die der Kunde auf den SIP-Trunk zugreift.
Wenn sich die zur Verfügung stehende Kapazität (Bandbreite) dadurch verringert, dass technische oder physikalische Gründe oder die Beeinflussung mit anderen Anschlüssen wegen technischer Besonderheiten im Nachhinein die Bandbreite reduzieren, steht NETHINKS ein Anpassungsrecht nach billigem Ermessen zu.
In diesen Fällen kann NETHINKS durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem Monat ab Zugang des Schreibens beim Kunden die Übertragungsbandbreite auf ein niedrigeres Leistungsniveau reduzieren, wenn sich aus technischen oder physikalischen Gründen die verfügbare Bandbreite der für den Kunden zur Verfügung stehenden Anschlussleitung objektiv ändert. Den Preis für die geringere Bandbreite wird NETHINKS nach billigem Ermessen reduzieren. Wenn die Bandbreitenreduzierung für den Kunden unzumutbar ist, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung und Kündigung beginnt erst mit der gesonderten Information über das Sonderkündigungsrecht zu laufen.
Um im Falle eines Anbieterwechsels oder der Rufnummer-Mitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrechen zu müssen, ist der Vertrag mit NETHINKS fristgerecht gegenüber NETHINKS zu kündigen. Spätestens 7 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Datum des Vertragsendes bei NETHINKS muss NETHINKS der von dem aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselvertrag vollständig ausgefüllt vorliegen. Zusätzlich sind die vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen vom Kunden einzuhalten. Weitere Informationen und ein Leitfaden zur Kundeninformation zum Anbieterwechsel im Festnetz hält die Bundesnetzagentur online vor.
NETHINKS garantiert bei DSL-Anschlüssen eine jährliche durchschnittliche Leistungsverfügbarkeit von 97,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Zugang aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NETHINKS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. NETHINKS ist berechtigt, den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen zu beschränken, sofern die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Sicherheit des Netzbetriebes, insbesondere die Verhinderung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, das Ineinandergreifen der Netzdienste oder der Datenschutz dies erfordern.
Besondere Bestimmungen für Netzwerküberwachung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind im Falle der Überlassung oder Zurverfügungstellung von Hardware durch NETHINKS insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als NETHINKS oder von NETHINKS autorisierte Dritte.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein bzw. werden bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den angestrebten Zweck der unwirksamen Vereinbarung wirtschaftlich am ehesten erreicht.