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Warum Cyber-Sicherheit mit NIS-2 zur Chefsache geworden ist

Warum Cyber-Sicherheit mit NIS-2 zur Chefsache geworden ist

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Die Umsetzung der NIS-2-Regelung wird im Dezember 2026 genau ein Jahr alt. Die ersten Erkenntnisse zeigen: Mit NIS-2 ist Cyber-Sicherheit in den rund 29.000 Unternehmen, die in Deutschland betroffen sind, zur Chefsache geworden. Denn bei schuldhaften Pflichtverletzungen kann die Geschäftsleitung persönlich haften (§ 38 BSIG). Es drohen Bußgelder bis 10 Millionen Euro oder, abhängig von der Unternehmensgröße, 2 % des Jahresumsatzes. Eine typische Lücke: Maßnahmen zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit sind zwar vorhanden, doch oftmals fehlen die systematische Verankerung und die entsprechende Dokumentation.


Whitepaper zum Download

Mit diesen realen Herausforderungen beschäftigt sich das neue Whitepaper „NIS-2: Haftung. Handlungsbedarf. Was jetzt zu tun ist“, das wir bei NETHINKS gemeinsam mit unserem Partner Link11 und mit apro.gmbh entwickelt haben. Darin finden Sie u.a.:

  • einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung,
  • einen Praxis-Check der 6 Kernbereiche mit Checklisten und Pain Points zu Risikobewertung, Dokumentation, Incident Management, Business Continuity, Lieferkette und Awareness,
  • 10 Maßnahmen für Geschäftsführer, die Sie sofort umsetzen können,
  • 4-Schritte-Roadmap zur Compliance und
  • echte Praxisbeispiele.

Der erste Schritt zählt

Laut Uwe Bergmann, der als NETHINKS-Geschäftsführer an dem Whitepaper mitgearbeitet hat, ist der erste Schritt bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der wichtigste: „Wer als Geschäftsführer nachweisen kann, dass er sich aktiv mit dem Thema Informationssicherheit auseinandergesetzt hat, steht in einem ganz anderen Licht – gegenüber Behörden, Kunden und sich selbst.“

Machen Sie noch heute den ersten Schritt und laden Sie das neue Whitepaper unter folgendem Link herunter: zum Download


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PS: Schon beim BSI registriert?

Betroffene Unternehmen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Registrierungspflicht anmelden. Für viele Unternehmen ist diese Frist bereits abgelaufen. Prüfen Sie daher jetzt, ob Ihr Unternehmen registrierungspflichtig ist und ob Sie Ihrer Pflicht bereits nachgekommen sind.

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  • von Anna Wisner

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  • von Anna Wisner

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  • von Uwe Bergmann

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